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Sperrfristverkürzung

Nach einer Verkehrsstraftat wird der Führerschein für längere Zeit entzogen.

Das Gericht verhängt eine Sperrfrist, während der es der Führerscheinbehörde untersagt ist, den Führerschein wieder auszuhändigen.

Dem Gericht können, möglichst über einen Rechtsanwalt neue Tatsachen zur Kenntnis gegeben werden, die rechtfertigen, dass die Sperrfrist verkürzt wird oder dass sie noch vor der Verhandlung zugunsten des Angeklagten verwertbar sind.

Eine Möglichkeit ist der Besuch einer verkehrspsychologischen Einzelmaßnahme.

In einem Vorgespräch legen wir gemeinsam je nach individueller Situation für die psychologische Einzelmaßnahme den Stundenumfang und den Zeitraum fest.

Zum Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat zur Vorlage bei Gericht.